Inhalt dieses Artikels
- Zaunpflicht: Gibt es eine gesetzliche Regelung?
- Nachbarschaftsrecht: Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?
- Landesrecht & Gemeindevorgaben: Unterschiede beachten
- Grenzzaun oder Sichtschutz? – Die Art macht den Unterschied
- Wer zahlt den Zaun? Regelungen zur Kostenteilung
- Einvernehmliche Lösungen: So klappt’s mit dem Nachbarn
- Streitfall Zaun: Was tun bei Uneinigkeit?
- Fazit
Der Zaun zum Nachbargrundstück sorgt oft für Streit. Immerhin treffen hier zwei Grundstücke – und damit auch zwei Menschen mit eigenen Interessen – direkt aufeinander. Egal, ob es um die Frage geht, ob ein Zaun überhaupt nötig ist. Oder darum, wie dieser aussehen soll: Oft fällt es schwer, Kompromisse zu finden. Vor allem auch deswegen, weil viele Menschen ihre Nachbarn nicht kennen und dementsprechend auch nur schwer einschätzen können.
Zudem sind manche rechtliche Regelungen häufig nicht eindeutig. Und genau das kann zu Missverständnissen führen. Die folgenden Abschnitte setzen sich mit vielen wichtigen Fragen rund um das Thema „Zaun“ auseinander und geben Tipps für faire Lösungen.
Zaunpflicht: Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Genau an dieser Stelle zeigt sich, wie verwirrend die Vorgaben sind. Denn: Ob eine Zaunpflicht besteht oder nicht lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche Regeln zum Beispiel rund um einen WPC Sichtschutz gelten, ist vom jeweiligen Bundesland und den kommunalen Vorschriften abhängig. Eine allgemeingültige bundesweite Regelung gibt es nicht.
Vielmehr gilt: In manchen Bundesländern sind Eigentümer dazu verpflichtet, einen Zaun zu errichten, mit dem sie sich zum Beispiel vom öffentlichen Raum abgrenzen. In anderen Regionen können sie selbst entscheiden, ob sie einen Zaun aufbauen möchten oder nicht. Das bedeutet auch, dass nicht jeder Grundstückseigentümer gezwungen ist, einen Zaun zu bauen. Ausnahmen bestehen nur, falls die Abgrenzung durch kommunale Bauvorschriften oder spezielle Vereinbarungen vorgeschrieben wird.
Nachbarschaftsrecht: Was sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?
Bei Fragen rund um einen Gartenzaun lohnt es sich, einen Blick auf die Gesetzgebung zu werfen. Wichtige Vorgaben hierzu wurden im BGB unter § 921 festgehalten. Dort steht, dass Nachbarn grundsätzlich verpflichtet sind, einen Zaun entlang der Grundstücksgrenze zu errichten, sofern beide Parteien dies wünschen. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, eine Vereinbarung zu treffen und sich gegen den Zaun zu entscheiden.
Zudem stellt das BGB klar, dass sich beide Parteien, falls ein Zaun gewünscht ist, mit Hinblick auf die Höhe, die Art des Zauns und die Materialwahl einigen müssen. Ist eine Einigung jedoch nicht möglich, kann das Ganze vor Gericht enden.
Landesrecht & Gemeindevorgaben: Unterschiede beachten
Wie bereits erwähnt, gelten – neben den allgemeinen Vorschriften des BGB – auch länderspezifische und kommunale Regelungen zum Zaunbau. Hier ist es wichtig, auf die Details zu achten. So existieren in vielen Bundesländern bzw. Regionen (zusätzlich zur allgemeinen gesetzlichen Regelung) Vorgaben hinsichtlich:
- der Höhe
- des Materials
- der Positionierung des Zauns.
In manchen Städten bestehen zudem weitere Anforderungen an den Zaun, die wiederum auf örtliche Bebauungspläne oder Satzungen Bezug nehmen. Dies gilt vor allem, wenn Vorgaben zum Erscheinungsbild von Grundstücksgrenzen eingehalten werden müssen. In jedem Fall ist es wichtig, sich vor dem Bau eines Zauns über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Ansonsten könnte es sein, dass Zäune, die so nicht genehmigt werden können, wieder abgebaut werden müssen.
Grenzzaun oder Sichtschutz? – Die Art macht den Unterschied
Grundstücksabgrenzungen lassen sich auf unterschiedliche Arten realisieren. Oft dient ein Grenzzaun lediglich der Abgrenzung des Grundstücks. Diese Modelle müssen nicht zwangsläufig besondere ästhetische Anforderungen erfüllen.
Sichtschutzzäune werden oft errichtet, um die Privatsphäre, zum Beispiel rund um einen Pool, zu wahren. Sie kommen in den meisten Fällen höher daher und sind – wie die Bezeichnung schon sagt – blickdicht. Solche Sichtschutzzäune müssen in vielen Fällen genehmigt werden.
Dies gilt vor allem dann, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten. Gerade hier ist es wichtig, sich genau mit den Nachbarn abzustimmen und herauszufinden, ob das geplante Projekt den örtlichen Vorschriften entspricht.
Wer zahlt den Zaun? Regelungen zur Kostenteilung
Hierbei handelt es sich um eine klassische Streitfrage. Die Vorgaben des Nachbarschaftsrechts besagen, dass der Zaun in der Mitte der Grundstücksgrenze errichtet wird und beide Parteien die Kosten zu gleichen Teilen tragen müssen. Diese 50:50-Regelung gilt übrigens nicht nur für den Bau, sondern auch für die Reparatur eines Grenzzauns.
Es ist jedoch auch möglich, als Nachbarn gemeinsam eine andere Regelung zu treffen. Ein typisches Beispiel: Falls ein Nachbar den Zaun aus ästhetischen Gründen höher bauen möchte oder einen Sichtschutzzaun wünscht, kann er die zusätzlichen Kosten allein tragen.
Tipp: Wer spätere Streitigkeiten oder Missverständnisse vermeiden möchte, sollte alles immer schriftlich festhalten. Auch, wenn das Nachbarschaftsverhältnis noch so gut ist.
Einvernehmliche Lösungen: So klappt’s mit dem Nachbarn
Hierbei handelt es sich sicherlich um kein Geheimnis: Wer Streitigkeiten vermeiden möchte, sollte auch bei der Gartenplanung auf eine offene Kommunikation setzen. Oft ist es dann kein Problem, eine gemeinsame Lösung zu finden. Wichtig ist es, nicht nur über die Kostenverteilung, sondern auch über die Art des Zauns, die Höhe und das Material zu sprechen.
Sobald sich beide Parteien geeinigt haben, ist es auch schon möglich, den Zaun entweder in Eigenregie oder durch einen Fachbetrieb zu bauen bzw. bauen zu lassen.
Streitfall Zaun: Was tun bei Uneinigkeit?
Sicherlich wäre es ein wenig naiv, anzunehmen, dass sich Nachbarn mit Hinblick auf den Bau ihres Zauns immer direkt einigen würden. Sobald die Fronten verhärtet sind, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, einen Streit beizulegen.
Viele nutzen in diesem Zusammenhang eine sogenannte Mediation. Hier geht es darum, gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollte dieses Vorgehen auch keinen Erfolg haben, kann das zuständige Amtsgericht eine Entscheidung treffen. Hier wird dann ein Antrag auf die Errichtung eines Zauns gestellt. Das Gericht entscheidet dann, ob ein Zaun notwendig ist und wer für die Kosten aufkommen muss.
Im Idealfall sollten sich beide Parteien jedoch vorher einigen. Denn: Dieser Schritt ist mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.
Fazit
Die Frage, wer für einen Zaun zum Nachbarsgrundstück verantwortlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr gilt es, verschiedene Faktoren, wie gesetzliche Regelungen, individuelle Vereinbarungen und kommunale Vorgaben, zu beachten.
Generell ist es natürlich sinnvoll zu versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden und die Kosten für den Zaun fair zu teilen. Über allem sollte im Idealfall der Wunsch stehen, weiterhin in einem guten Verhältnis zueinander zu leben – egal, ob mit oder ohne Zaun und unabhängig davon, ob die Grundstücke auf dem Land, wo die Kontakte oft stärker ausgeprägt sind, oder in der Stadt aufeinandertreffen.
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