Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Für den Bau eines Carports im Garten ist bisweilen eine Baugenehmigung nötig. Foto: ©AminaDesign / stock adobe

Planen Sie einen Carport, der sich harmonisch in Ihr Gartengrundstück einfügt? Legen Sie nicht gleich los, denn möglicherweise braucht der Bau eine Genehmigung. Lesen Sie, wann dies so ist und welche weiteren Regelungen Sie beachten sollten.

Carport – Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Eine bauliche Anlage wie ein Carport erfordert eine Baugenehmigung. Ist das immer so? Nein, denn nicht alle Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig.

Ob Sie etwa für einen Carport aus Polen zum Bauamt gehen müssen, um eine Baugenehmigung zu beantragen, richtet sich nach der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem er stehen soll. Zudem sind die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde zu beachten.

Unterschiede nach Bundesland: regionale Regelungen beachten

Brauche ich eine Baugenehmigung, um den Carport wie gewünscht aufzustellen? Die Bundesländer sind unterschiedlicher Ansicht. Sie haben ihre Anforderungen in den Landesbauordnungen niedergeschrieben.

Nordrhein-Westfalen ist eine Baugenehmigung abhängig von der mittleren Wandhöhe sowie der Bruttogrundfläche der baulichen Anlage. Andere Bundesländer legen für die Baugenehmigungspflicht die benötigte Grundfläche zugrunde.

Leben Sie in Bayern, Sachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz oder Hessen? Diese Bundesländer erlauben in ihren Landesbauordnungen für Carports eine Grundfläche von bis zu fünfzig Quadratmetern. Eine größere Fläche ist ein Grund, eine Baugenehmigung zu verlangen. Die Landesbauordnungen gestatten für genehmigungsfreie Bauten eine Grundfläche von bis zu fünfzig Quadratmetern. Teils entscheidet zusätzlich die mittlere Wandhöhe. Dagegen genehmigen NRW und andere Bundesländer bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche für nicht genehmigungspflichtige Carports.

Möchten Sie wissen, ob Sie für die Errichtung Ihres geplanten Carports eine Baugenehmigung benötigen, wenden sie an das Bauamt Ihrer Gemeinde. Zudem bringt das Lesen der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes Antworten hervor.

Beachten Sie zudem Ihre Anzeigepflicht, wenn Sie ein nicht genehmigungspflichtiges Carport aufstellen. Zudem lohnt es, sich mit der Grenzbebauung und den Abstandsflächen zu beschäftigen.

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Eine Baugenehmigung beantragen Sie schriftlich beim Bauamt der Gemeinde. Dem Bauantrag legen Sie die Angaben zur Statik, den Lageplan des Grundstücks sowie die Zustimmung des Nachbarn, die Baubeschreibung und den Bauplan bei. Ob noch zusätzliche Dokumente notwendig sind, erfragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.

Grenzbebauung und Abstandsflächen: Rechtliche Vorgaben

Die Regelungen zur Grenzbebauung und den Abstandsflächen sind in den Bauordnungen der Länder festgelegt. In Bayern bemessen sich die Abstandsflächen zu Gebäuden in der Tiefe nach der Wandhöhe.

Beispiel: Die Wandhöhe beträgt 8 Meter. Multiplizieren Sie diese mit der Tiefe der Abstandsfläche, die meist 0,4 H beträgt, erhalten Sie einen einzuhaltenden Abstand von 3,20 Metern. Das Mindestmaß beträgt 3 Meter.

Zu dieser Regelung gibt es Ausnahmen durch planungsrechtliche Vorschriften und andere Regelungen. Auch hier ist wieder die schriftliche Einwilligung des Nachbarn gefordert.

Maximale Größe und Höhe: Welche Maße sind erlaubt?

Welche maximalen Größen und Höhen eines Carports erlaubt sind, regeln die regionale Bauordnung und der Bebauungsplan der Gemeinde. Dabei sind genehmigungspflichtige und verfahrensfreie Carports zu unterscheiden.

Material und Bauweise: Anforderungen und Einschränkungen

Auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung müssen Carports der Sicherheit und Stabilität zuliebe den statischen Regeln entsprechen. Das Dach muss Schneelasten und starkem Wind standhalten. Zudem müssen Carports sichere Bodenverankerungen haben.

Für ein harmonisches Gesamtbild sind Vorgaben zur Gestaltung des Carports möglich. Erkundigen Sie sich, welches Material, welche Farbe und welche Dachform erlaubt sind. Zudem sind Umweltauflagen zum Erhalt von Grünflächen oder Bepflanzungen zu beachten.

Bebauungsplan und Nachbarschaftsrecht: Was ist zu berücksichtigen?

Bevor Sie einen Bauantrag für ihren Carport stellen oder den Bau anzeigen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über den öffentlichen Bebauungsplan. In diesem sind die Regeln festgelegt, die die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in der Gemeinde betreffen. Für den Außenbereich gelten zugunsten des Naturschutzes strengere Vorschriften.

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Wichtig ist zudem die Standortwahl. Prüfen Sie die vorgeschriebenen Abstände zu Nachbargrundstücken, zu bestehenden Gebäuden und zu Straßen. Diese gewährleisten eine ausreichende Belüftung und Belichtung und schützen Nachbargebäude bei einem Brand.

Zudem ist die optische und akustische Belästigung relevant. Daher meiden Sie Planen und andere Baumaterialien, die bei Wind oder Regen Lärm verursachen. Die Gestaltung sollte sich der Umgebung anpassen.

Es empfiehlt sich, Ihre Nachbarn über Ihre Pläne zu informieren. Dies vermeidet unschönen Nachbarschaftsstreit. Halten Sie deren Einwilligungen zur Vorlage bei der Baubehörde schriftlich fest.

Verfahrensfreie Bauvorhaben: Wann ist keine Genehmigung nötig?

Grundsätzlich sind Bauvorhaben „verfahrensfrei“, wenn die benötigte Grundfläche nicht mehr als dreißig Quadratmeter beträgt und die mittlere Wandhöhe drei Meter nicht übersteigt. Regionale und sich ändernde Vorschriften machen es jedoch notwendig, Erkundigungen beim Bauamt einzuholen und sich mit der jeweils gültigen Landesbauordnung auseinanderzusetzen.

Die Vorschriften der einzelnen Bundesländer zur Errichtung von Carports und deren Genehmigungspflicht im Überblick

Bundesland

Vorschrift

Rahmenbedingungen zur Errichtung eines genehmigungsfreien Carports

Baden-Württemberg

Landesbauordnung von Baden-Württemberg

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 30 m²

Bayern

Bayerische Bauordnung

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 50 m²

Maximal 9 m lang bei Bau näher als 3 m zur Grundstücksgrenze

Berlin

Bauordnung für Berlin

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 30 m²

Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung

Carport muss sich auf demselben Grundstück befinden wie das Wohnhaus und diesem zugehören.

Grundfläche: bis 50 m²

Bremen

Bremische Landesordnung

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 50 m²

Hamburg

Hamburgische Bauordnung

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 50 m²

Hessen

Hessische Bauordnung

Grundfläche: bis 50 m²

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

 

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche: bis 30 m²

Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung

 

Mittlere Wandhöhe: 3 m

Länge: mindestens 5 m

Grundfläche: 30 m²

Weitere Voraussetzungen siehe hier.

Nordrhein-Westfalen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Grundfläche brutto bis zu 30 m²

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

 

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3,20 m

Grundfläche: bis 50 m²

Firsthöhe von bis 4 m bei Wänden mit Giebeln

Saarland

Landesbauordnung Saarland

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m über der Geländeoberfläche

Bruttogrundfläche: bis zu 36 m²

Sachsen

Sächsische Bauordnung

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Bruttogrundfläche: bis zu 50 m²

Sachsen-Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Bruttogrundfläche: bis zu 50 m²

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

Nur wenn notwendig

Mittlere Wandhöhe: bis zu 3 m

Bruttogrundfläche: bis zu 50 m²

Thüringen

Thüringer Bauordnung

Mittlere Wandhöhe: 3 m

Grundfläche: bis zu 50 m²

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Vergessen Sie nicht, Ihr verfahrensfreies Vorhaben mit einer Bauanzeige beim örtlichen Bauamt anzukündigen.

Folgen bei Verstoß

Beantragen Sie – obgleich erforderlich – keine Baugenehmigung für ein Carport und bauen dieses dennoch, bekommen sie ggf. Ärger und müssen sogar ihren Carport abreißen.

Zudem verlangen Behörden Ordnungsgelder. Die jeweilige Höhe ist in der Landesbauordnung nachzulesen. NRW verhängt Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, Hessen bis zu 500.000 Euro. Auch ein Baubeginn vor Erteilung der Baugenehmigung zieht Bußgelder nach sich.

Fazit

Bevor Sie mit dem Bau eines Carports beginnen, wenden Sie sich an einen Architekten oder an das Bauamt der Gemeinde. Zudem hilft es, sich auch selbst mit der regionalen Bauordnung und dem Bebauungsplan der Gemeinde vertraut zu machen. Beginnen Sie niemals mit dem Bau, ohne bewilligten Bauantrag, um einen Abriss und hohe Bußgelder zu vermeiden. Ist das Errichten des Carports verfahrensfrei möglich, dürfen Sie dennoch nicht auf die Bauanzeige verzichten.

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Verfasst von Redaktion

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).